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Bei dieser Versicherung besteht Schutz für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender und freiberuflich Tätiger.
Die Angestellten des Versicherungsnehmers sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten mitversichert.
Bei einem Verein können dessen gesetzliche Vertreter und Mitglieder bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben für den Verein versichert werden.
Für den privaten Bereich und den Verkehrs- Bereich gilt der Rechtsschutz nicht.
Der versicherte Personenkreis umfasst nach §28 ARB AVB:
Vereinfacht gesagt umfasst der Firmenrechtsschutz folgende versicherten Module nach §28 ARB AVB:
Zusätzlich können Sie sich gegen strafrechtliche Risiken mit der Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) absichern.
Lassen Sie sich beraten!